Seit 1. Januar 2025 arbeiten die Mitglieder des hauptamtlichen Verkündigungsdienstes gemeinsam in den Nachbarschaftsräumen der EKHN. Die gemeinsame Dienstordnung muss aber erst Ende 2027 vom DSV unter Zustimmung des Leitungsorgans beschlossen worden sein. Warum so ein langer Zeitraum von – immerhin – fast drei Jahren?
Zum einen muss - auf der strukturellen Ebene - das Leitungsorgan erst implementiert werden. Dies kann erst erfolgen, wenn die Rechtsform für den Nachbarschaftsraum gefunden ist. Dies geschieht bis Ende 2026. In 2027 kann dann die gemeinsame Dienstordnung in Kraft gesetzt werden. Bis dahin sind alle Kirchenvorstände gefragt, den Veränderungen zuzustimmen.
Zum anderen steckt – inhaltlich - hinter der gemeinsamen Dienstordnung eine grundlegende Neukonzeption der vielfältigen Aufgabenbereiche, die gemeinsam im Nachbarschaftsraum verantwortet werden. Bislang hat jede Kirchengemeinde für sich die Arbeitsfelder verantwortet und konzeptionell ausgefüllt. Jetzt soll in gemeinsamer Abstimmung geschaut werden, in welcher Weise die Arbeitsbereiche aufgeteilt und verantwortet werden.
Von 2020 bis 2029 werden die Pfarrstellen der EKHN um insgesamt 32% reduziert: 7% der Stellen sind im Zeitraum 2020-24 entfallen, ab 2025 kommen jährlich 5% dazu, insgesamt 25% in den Jahren 2025-29. Nur eine entsprechende Aufgabenkritik kann dazu beitragen, dass die pastorale Versorgung weiterhin gewährleistet werden kann, ohne die Kräfte überzustrapazieren.
Zugleich kommen der gemeindepädagogische Dienst sowie die Kirchenmusik in den jeweiligen Nachbarschaftsraum dazu. Diese Kompetenzen und Perspektiven sollen integriert werden. Das Gesamtbild verändert sich.
Eine vollständig neu erarbeitete Gesamtkonzeption für alle Arbeitsbereiche (Gottesdienst, Kasualien, Arbeit mit Kindern, Konfis oder Jugendlichen allgemein, Seelsorge, Kulturarbeit, etc. pp.) unter Einbeziehung der Perspektiven Mitgliederorientierung und Gemeinwesenorientierung braucht Zeit. Zeit, um erste Ideen auszuprobieren und ggf. nachzubessern, bevor die Konzeption für die verschiedenen Stellen im hauptamtlichen Verkündigungsdienst vorläufig festgelegt wird. Dafür „nur“ drei Jahre zu veranschlagen, ist recht ehrgeizig – denn die verschiedenen Strukturen, Erwartungen, Erfahrungen und Ideen in Innovation (Anfangen) und Exnovation (Aufhören) umzusetzen, erfordert Fingerspitzengefühl, Fehlerfreundlichkeit, Experimentierfreude und Mut. Und viel Kommunikation!
Dieser Prozess kostet außerdem zusätzliche Kraft, denn „das Neue" will erst noch Gestalt gewinnen. Wer schnell mit der gemeinsamen Arbeit beginnt, kann die (noch) vorhandenen Ressourcen nutzen – und vielleicht etwas länger ausprobieren, wo die Konzepte noch nachgeschliffen werden wollen.